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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
der SADDLER Switzerland AG


1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kaufverträge, die zwischen
der SADDLER Switzerland AG und Privat- sowie Geschäftskunden abgeschlossen werden. Mit der
Auftragserteilung anerkennt der Käufer ausdrücklich diese Bedingungen sowie sein Einverständnis
mit denselben.
Im Geschäftskunden- und Objektbereich können einzelne Bestimmungen mittels Werk- oder
Rahmenvertrag abgeändert resp. gesondert geregelt werden – für darin nicht explizit geregelte
Punkte gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der SADDLER
Switzerland AG.

1.2. Kaufverträge bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Kunden hinsichtlich Korrektheit und
Vollständigkeit des Inhaltes. Erst danach gilt der Auftrag als genehmigt und erteilt – diesbezüglich
hält sich SADDLER Switzerland AG das Recht vor, die Lieferantenbestellung erst nach Erhalt der
Bestätigung zu bearbeiten resp. auszulösen. Als schriftliche Bestätigung gilt ebenfalls eine
vertragsbezogene Überweisung des Kaufpreises resp. einem definierten Anteil davon.


2. Preise

2.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht
anders vereinbart. Es gelten (Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten) die Preise zum Zeitpunkt
der Bestellung. Die angegebenen Verkaufspreise in Schweizer Franken (CHF) berücksichtigen so
weit wie möglich die aktuelle Wechselkursentwicklung. Die Preise werden anhand der angefragten
Menge kalkuliert und sind 30 Tage gültig.

2.2. Preisänderungen vorbehalten. Wenn die bestellte Menge nicht dem Angebotsvolumen
entspricht, kann dies mit Mehrkosten verbunden sein. Die Bestellung des Käufers wird von
der SADDLER Switzerland AG schriftlich bestätigt. Eine nachträgliche Änderung einer Bestellung
durch den Käufer ist nur innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung
möglich. Änderungen werden nur berücksichtigt, wenn diese für Lieferanten und Hersteller
produktionstechnisch ohne zusätzlichen Aufwand möglich sind. Jede Änderung der Bestellung
kann eine Abweichung des Lieferdatums zur Folge haben.

2.3. Lieferkosten werden je nach Produkt und Bestimmungsort kalkuliert. Für Dienstleistungen wie
Montage, Verteilung der Ware, Entsorgung Verpackungsmaterial, Reparaturen etc. gelten
unterschiedliche Stundensätze, sofern keine Pauschalen oder Preise nach Ergebnis vereinbart
wurden.

2.4. Für Privatkunden ist die Beratung im Showroom der SADDLER Switzerland AG in der Regel
kostenlos, sofern diese keine weitergehenden Leistungen beinhaltet oder den üblichen Rahmen
nicht übersteigen.

2.5. Beratungen ausserhalb des Showrooms werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, ebenso
Fahrkosten sowie Auslagen für Musterversand oder Transporte. Der Stundenansatz für Beratung
sowie Projektarbeit inkl. Visualisierung beträgt CHF 150.00. Entsprechende Aufwände können
nach Vereinbarung bei Kauf von SADDLER Sitzmöbel ganz oder teilweise an den Kaufpreis
angerechnet werden.

 

3. Lieferbedingungen

3.1. Lieferfristen basieren auf Erfahrungswerten und hängen insbesondere von der jeweiligen
Material Verfügbarkeit seitens der Vorlieferanten der SADDLER Switzerland AG ab. Der im
Angebot genannte Liefertermin gilt als Richtwert und ist nicht verbindlich. Die Überschreitung der
Lieferfristangaben berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Kaufvertrag noch zu
Schadenersatzansprüchen irgendwelcher Art.

3.2. Wurde mit dem Kunden eine Vorauszahlung vereinbart, erfolgt die Lieferung erst nach
vollständiger Begleichung der Vorauszahlung. Für etwaige Lieferverzögerungen aufgrund nicht
erfolgter Vorauszahlungen übernimmt die SADDLER Switzerland AG keine Haftung (auch nicht bei
Fixterminen).

3.3. Mehrkosten für aussergewöhnliche Transport-, Lager- und Logistikmassnahmen (Zufahrts-,
Zutritts-, Ablieferungs- bzw. Installationsbehinderung u.ä.) sowie behördliche Bewilligungen und
kundenseitige Fixterminverschiebungen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei Lieferung und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet
werden. Ist dies nicht der Fall, übernimmt die SADDLER Switzerland AG keine Haftung für
Schäden an der Ware und an den Räumlichkeiten, die dadurch auftreten können. Kann die Ware
aus Verschulden des Käufers nicht vereinbarungsgemäss geliefert werden, so hat er die
Einlagerungskosten für die Ware sowie die Kosten einer allenfalls zweiten Anlieferung nach
Aufwand zu übernehmen.


4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

4.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 14 Kalendertagen ab
Rechnungsdatum, ohne Abzug, fällig und zahlbar. In der Regel und falls nichts anderes vereinbart,
verpflichtet sich der Kunde mit Abschluss des Kaufvertrages eine Anzahlung im Umfang von 50 %
der Auftragssumme zu leisten. Zahlbar ist diese sofort ab Erhalt der Rechnung. Der Restbetrag ist
innert vierzehn Tagen netto nach Erhalt der Schlussrechnung zu bezahlen.

4.2. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in
Verzug. Die SADDLER Switzerland AG behält sich das Recht vor, nach schriftlicher Mahnung
betreibungsrechtliche Massnahmen einzuleiten. Weitere Kosten für die Eintreibung der Forderung
(Betreibungskosten, Verzugszinsen usw.) werden vollumfänglich dem Käufer verrechnet,
Mahngebühren werden ab der ersten Mahnung in Rechnung gestellt.

4.3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der SADDLER Switzerland AG.


5. Haftung und Garantie

5.1. Ab Lieferdatum gilt eine Garantie von zwei Jahren auf Konstruktions- und Materialfehler, die
nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind. Beinhaltet die Werksgarantie des Herstellers
eine längere Frist, so gilt letztere.

5.2. Abweichungen in Struktur und Farbton sind bei gewissen natürlichen Materialien (Holz, Stoff,
Leder, usw.) nicht vermeidbar und sind deshalb kein Grund für Beanstandungen oder
Garantieansprüche. Für die Farbechtheit bei Holz, Leder, Kunststoff und Textilien kann im
Normalfall keine Garantie übernommen werden.

5.3. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch falsche Handhabung, nicht
fachgerechte Eingriffe, oder durch Abnützung, Alterung, Umwelteinflüsse und unsachgemässe
Behandlung entstanden sind.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und
Unversehrtheit zu überprüfen. Reklamationen sind unmittelbar telefonisch, spätestens aber fünf
Arbeitstage nach Lieferung schriftlich zu melden.
Spätere, während der Garantiedauer zum Vorschein kommende Mängel, sind unverzüglich nach
deren Feststellung zu melden.

5.5. Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht
unterbrochen, sondern läuft weiter. Durch den Austausch von Teilen und Produkten treten keine
neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

5.6. Mängel werden von der SADDLER Switzerland AG im Rahmen der Garantie kostenlos
behoben, sofern die SADDLER Switzerland AG es nicht vorzieht, Ersatz durch mangelfreie Ware
zu leisten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche,
insbesondere Wandelung und Minderung) werden wegbedungen und ersetzt durch den Anspruch
des Käufers auf Nachbesserung.


6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

6.1. Die SADDLER Switzerland AG behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

6.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Biel.

Version: Oktober 2021, Biel, Switzerland

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB – SADDLER Switzerland AG – CH-2502 Biel – www.saddler-sofa.ch